Allgemeine Geschäftsbedingungen
laptop-mieten.at
Digitales Handwerk OG
- Geltungsbereich
Mieter bezieht sich auf Frauen, Männer bzw. juristische Personen gleichermaßen.
Vermieter bezieht sich auf die Digitales Handwerk OG.
Die Vermietung unserer Laptops erfolgt auf Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Unserer Geschäftsbedingungen gelten mit Vertragsabschluss als anerkannt. Bedingungen, die vom Kunden gestellt werden, sind für den Vermieter nicht verbindlich, sofern sie nicht schriftlich anerkannt werden. Mündliche Nebenabsprachen sind immer unverbindlich. Wenn einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sind, oder werden gilt dies nur für diese Bestimmungen. Übrige Bestimmungen sind davon nicht berührt.
- Reservierung und Übernahme
Die Mietsachen können nach erfolgter Reservierung und Bestätigung dieser beim Vermieter zu einem bestätigten Zeitpunkt abgeholt werden. Der Vermieter wird sein Möglichstes tun, dem Terminwunsch des Mieters entgegenzukommen. Für etwaige Schäden, die aus einer Nichterfüllung resultieren, wird keinerlei Haftung übernommen.
- Vertragslaufzeit
Der Vertrag gilt als erfüllt, sobald alle Mietgegenstände wieder beim Vermieter eintreffen. Die Mietdauer ergibt sich aus dem im Angebot ausgewiesenem Zeitraum. Dieser Zeitraum darf ohne schriftliche Zustimmung des Vermieters nicht überschritten werden. Sollten die Mietgegenstände dennoch nicht termingerecht retourniert werden, läuft die Miete automatisch weiter.
- Datenschutz und Ausweispflicht
Bei der Übergabe der Mietgegenstände ist der Mieter verpflichtet, sich mittels Ausweises auszuweisen.
Es wird eine Kopie des Ausweises erstellt. Bei einer gewerblichen Miete hält sich der Vermieter das Recht vor eine Kopie des Firmenbuchauszuges zu verlangen.
Die angegebenen Daten (Vorname, Nachname, Firmenname, Adresse, Telefonnummer, E-Mail-Adresse) werden auf dem Server des Vermieters gespeichert.
- Kaution
Der Mieter verpflichtet sich bei Abholung eine Kaution in der Höhe von maximal € 250,– zu hinterlegen. Bei ordnungsgemäßer Rückgabe wird die Kaution wieder zurückgezahlt.
- Pflichten des Mieters
Die Mietsache bleibt Eigentum des Vermieters. Der Mieter verpflichtet sich sorgsam und sachgemäß mit der Mietsache umzugehen. Eine Weitergabe an Dritte bedarf der schriftlichen Zustimmung des Vermieters. Der Mieter trägt die Kosten für alle Maßnahmen, die zur Abwehr des Zugriffes Dritter erforderlich sind. Ein Öffnen der Geräte ist untersagt. Wird das Gerät dennoch geöffnet wird eine kostenpflichtige technische Überprüfung der Mietsache (1 Stundensatz) durch den Vermieter durchgeführt. Die Mietsache darf nur in Österreich verwendet werden. Eine Überfuhr ins Ausland muss schriftlich vom Vermieter genehmigt werden.
- Haftung
Während der Mietdauer lehnt der Vermieter jede Haftung im Zusammenhang mit der Mietsache ab. Der Mieter haftet für alle Schäden, die aus dem nicht Sachgemäßen Gebrauch der Mietsache entstehen. Der Mieter haftet für den Verlust oder die Beschädigung der Mietsache. Bei Verlust oder Totalschaden der Mietsache wird dem Mieter der Marktwert der Mietsache verrechnet.
- Zahlungsbedingungen
Alle angeführten Preise verstehen sich in Euro exklusive UST. Der Rechnungsbetrag ist sofort nach erhalt der Rechnung ohne Abzug zu begleichen. Bei Zahlungsverzug hält sich der Vermieter das Recht vor eine Mahngebühr 30 Euro und Verzugszinsen in Höhe des gesetzlichen Verzugszinssatzes von 9,2 Prozent über dem Basiszinssatz zu verrechnen.
- Prüfung der Mietsache und Gewährleistung
Der Vermieter gewährleistet, dass sich die Mietsache bei Übergabe in funktionstüchtigem Zustand befindet. Hat die Mietsache bei der Übergabe einen Fehler, der die Tauglichkeit des Gerätes aufhebt, kann der Vermieter den Fehler beheben, das Gerät austauschen, oder vom Vertrag zurücktreten.
Für Schäden, die dem Mieter beim Gebrauch des Mietgegenstandes entstehen, haftet der Vermieter nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit und wenn die Schäden auf einem bei der Übergabe vorhandenen Fehler beruhen. Die Haftung erstreckt sich auf die Instandsetzungskosten bis zur Höhe des Mietpreisanspruches des Vermieters, mit welcher ein etwaiger danach gegebenen Schadensersatzanspruch zu verrechnen ist. Ansprüche des Mieters die darüber hinausgehen, sind ausgeschlossen. Insbesondere wird jegliche Haftung des Vermieters für etwaige Datenverluste des Mieters ausgeschlossen. Werden vom Vermieter bei der Durchführung des Vertrages Nebenpflichten verletzt, haftet er nicht für grobe Fahrlässigkeit.
- Stornierung
Stornierungen müssen schriftlich bekanntgegeben werden. Bis 2 Wochen vor Beginn der Miete erhebt der Vermieter keine Gebühren. Bei einer Stornierung des Vertrags danach bis 5 Werktage vor Beginn der Miete verrechnet der Vermieter 50% der Mietkosten. Bei einer Stornierung danach verrechnen wir den vollen Rechnungsbetrag.
- Software und Lizenzen
Auf den Laptops sind Testlizenzen des Betriebssystems (Windows 11) und der Office Anwendungen von Microsoft Office Professional 2019 vorinstalliert. Bei der Verwendung der auf den Laptops installierten Software hat sich der Mieter an die Lizenzbedingungen des Lizenzinhabers zu halten. Bei nicht ordnungsgemäßer Nutzung der Software stellt der Mieter den Vermieter von allen Schadenersatzansprüchen frei.
- Rückgabe
Alle überlassenen Mietgegenstände sind mit dem Ende der Vertragslaufzeit vom Mieter auf seine Kosten und Gefahr zurückzugeben.
Es gelten grundsätzlich nur schriftliche Vereinbarungen.
Gerichtsstand ist Wien.
Stand: Juni 2022